Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

1.       Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0361) zur Abwägung der Anregungen aus der nochmaligen erneuten öffentlichen Auslegung bzw. Beteiligung des Bebauungsplans Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 907 an der Buchendorfer Straße 27. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

2.       Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 907 an der Buchendorfer Straße 27 in der Fassung vom 21.12.2021, der einschließlich Begründung der Beschlussvorlage Ö 0361 beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen.

 

3.       Zur Kenntnis genommen bzw. berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen der in der Begründung aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der nochmaligen erneuten Beteiligung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 907 an der Buchendorfer Straße 27, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage.

 

4.         Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

5.       Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen durchzuführen.

 

6.       Der Bebauungsplan Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 907 an der Buchendorfer Straße 27 wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung des heutigen Beschlusses als Satzung beschlossen.

 

7.       Dieser Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und damit der Bebauungsplan in Kraft zu setzen.