Sitzung: 10.05.2022 BA/026/XV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: Ö/0361/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt
Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0361) zur
Abwägung der Anregungen aus der nochmaligen erneuten öffentlichen Auslegung
bzw. Beteiligung des Bebauungsplans Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich des
Grundstücks Fl.Nr. 907 an der Buchendorfer Straße 27. Die Begründung ist
Bestandteil der Beschlussfassung.
2. Der Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 907 an
der Buchendorfer Straße 27 in der Fassung vom 21.12.2021, der einschließlich
Begründung der Beschlussvorlage Ö 0361 beigefügt ist, wird zur Kenntnis
genommen.
3. Zur
Kenntnis genommen bzw. berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt werden die
Stellungnahmen der in der Begründung aufgeführten Träger öffentlicher Belange
im Rahmen der nochmaligen erneuten Beteiligung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §
4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.
46-8/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 907 an der Buchendorfer
Straße 27, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser
Beschlussvorlage.
4. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden
keine Anregungen vorgetragen.
5. Die
Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen
durchzuführen.
6. Der Bebauungsplan Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 907 an der
Buchendorfer Straße 27 wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung des heutigen Beschlusses als Satzung beschlossen.
7. Dieser
Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und damit
der Bebauungsplan in Kraft zu setzen.