Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

GR Moser begründet den Antrag.

Wortmeldung: GRin Klinger, GR Moser, GR Eck, Gr Brucker


Beschlussvorschlag an den Gemeinderat gemäß Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:

 

1.    Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0371 und dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 21.03.2022.

 

2.    Der Gemeinderat möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird damit beauftragt den §3 unserer gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 16.04.2020 dahingehend zu ergänzen, dass Wohnanlagen bei Nachweis eines qualifizierten Mobilitätskonzeptes den Kfz-Stellplatzbedarf um bis zu 40% reduzieren können.

 

Ein qualifiziertes Mobilitätskonzept muss dazu geeignet sein den Bedarf an Kfz-Stellplätzen nachhaltig zu reduzieren, zum Beispiel durch die Realisierung und dauerhafte Unterhaltung von Maßnahmen zur Förderung der Fahrradnutzung, Bereitstellung von Car-Sharing, Lastenräder und sonstigen Angeboten wie ÖPNV-Abo oder Jobräder.

 

Das Mobilitätskonzept ist in einem Ablösevertrag detailliert zu beschreiben und im Falle von Nutzungsänderungen anzupassen. Die Gemeinde ist berechtigt die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes zu überprüfen. Wird es nicht im vereinbarten Umfang angeboten, ist ein Ablösebetrag fällig.

 

Als Referenz wird die Stellplatzsatzung der Gemeinde Neubiberg herangezogen.