Sitzung: 10.05.2022 BA/026/XV.WP
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 9
Vorlage: Ö/0371/XV.WP
Einführung und
Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
GR Moser begründet den Antrag.
Wortmeldung: GRin Klinger, GR
Moser, GR Eck, Gr Brucker
Beschlussvorschlag an den Gemeinderat gemäß
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
1.
Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0371 und dem Antrag der
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 21.03.2022.
2.
Der
Gemeinderat möge beschließen:
• Die Verwaltung wird damit beauftragt den
§3 unserer gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 16.04.2020 dahingehend zu
ergänzen, dass Wohnanlagen bei Nachweis eines qualifizierten Mobilitätskonzeptes
den Kfz-Stellplatzbedarf um bis zu 40% reduzieren können.
• Ein qualifiziertes Mobilitätskonzept
muss dazu geeignet sein den Bedarf an Kfz-Stellplätzen nachhaltig zu
reduzieren, zum Beispiel durch die Realisierung und dauerhafte Unterhaltung von
Maßnahmen zur Förderung der Fahrradnutzung, Bereitstellung von Car-Sharing, Lastenräder
und sonstigen Angeboten wie ÖPNV-Abo oder Jobräder.
• Das Mobilitätskonzept ist in einem
Ablösevertrag detailliert zu beschreiben und im Falle von Nutzungsänderungen
anzupassen. Die Gemeinde ist berechtigt die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes
zu überprüfen. Wird es nicht im vereinbarten Umfang angeboten, ist ein Ablösebetrag
fällig.
• Als Referenz wird die Stellplatzsatzung der Gemeinde Neubiberg
herangezogen.