Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Berchtold


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.04.2022, wird eine Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO unter der Maßgabe zugelassen, dass die Pflanzengabione ein max. Höhe von 2,00 m (inkl. Sockel) nicht überschreitet und aufgrund der Länge von 20 m etwa in der Mitte der Pflanzen-Gabione eine Durchwanderbarkeit für Kleintiere herzustellen ist.

 

Die Lärmschutzwand ist in Ihrer Gesamthöhe inkl. Sockel auf 2,00 m einzukürzen.

 

Etwa in der Mitte der Pflanzen-Gabione ist eine Durchwanderbarkeit für Kleintiere herzustellen.