Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Berchtold
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen
Einfriedungssatzung nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel
der Gemeinde vom 29.04.2022, wird eine
Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art.
81 BayBO unter der Maßgabe zugelassen,
dass die Pflanzengabione ein max. Höhe von 2,00 m (inkl. Sockel) nicht
überschreitet und aufgrund der Länge von 20 m etwa in der Mitte der Pflanzen-Gabione eine
Durchwanderbarkeit für Kleintiere herzustellen ist.
Die Lärmschutzwand ist in Ihrer Gesamthöhe inkl. Sockel auf
2,00 m einzukürzen.
Etwa
in der Mitte der Pflanzen-Gabione ist eine Durchwanderbarkeit für Kleintiere
herzustellen.