Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu den im Bauvorbescheidsantrag
nach den Plänen der PLANWERKE Architekten GmbH,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.04.2022,
gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen bzw. das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt.
- Ist das Maß
der baulichen Nutzung hinsichtlich der Grundfläche, Geschossfläche und der
Geschossigkeit (Dachgeschoss = Vollgeschoss) zulässig?
Nein
- Ist die
Übertretung der Abstandsflächen auf die Flurnummern 697, 699/3, 700/2 und
die Achse der Bahnhofstraße möglich?
Nein
- Ist die
Situierung des Baukörpers in der dargestellten Weise auf dem Grundstück
möglich?
Nein
- Ist die GRZ
und die GFZ möglich?
Nein
Das Vorhaben entspricht nicht den
Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 195 /
Gauting.
Eine Ausnahme von der für das Grundstück Fl.
Nr. 699 erlassenen Veränderungssperre wird nicht erteilt.
Das Vorhaben fügt sich nach Art der baulichen
Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich mit dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer vergleichbaren Grundfläche, Wandhöhe und Firsthöhe findet.
Die Vorschriften der Abstandsflächensatzung
der Gemeinde Gauting vom 18.01.2021 werden nicht eingehalten.
Das natürliche und
das künftige Gelände mit Höhenquoten sind in allen Ansichten der Planung
einzutragen.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und
Nachbargrundstücke), ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920
und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei
Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur
Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter
Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen
Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.
GR Berchtold bei Abstimmung nicht anwesend.