Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der PLANWERKE Architekten GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.04.2022, gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen bzw. das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt.

 

  1. Ist das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Grundfläche, Geschossfläche und der Geschossigkeit (Dachgeschoss = Vollgeschoss) zulässig?

 

Nein

 

  1. Ist die Übertretung der Abstandsflächen auf die Flurnummern 697, 699/3, 700/2 und die Achse der Bahnhofstraße möglich?

 

Nein

 

  1. Ist die Situierung des Baukörpers in der dargestellten Weise auf dem Grundstück möglich?

 

Nein

 

  1. Ist die GRZ und die GFZ möglich?

 

Nein

 

 

Das Vorhaben entspricht nicht den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 195 / Gauting.

 

Eine Ausnahme von der für das Grundstück Fl. Nr. 699 erlassenen Veränderungssperre wird nicht erteilt.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

Das geplante Bauvorhaben fügt sich mit dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer vergleichbaren Grundfläche, Wandhöhe und Firsthöhe findet.

 

Die Vorschriften der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.01.2021 werden nicht eingehalten.

 

Das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenquoten sind in allen Ansichten der Planung einzutragen.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke), ist die Ein­haltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetati­onsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen

 

Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.

 

GR Berchtold bei Abstimmung nicht anwesend.