Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach
den Plänen der Architekten, Wolfgang Hoch und Max Morhammer (Planungsgemeinschaft), mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.04.2022,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 184/ Gauting.
Die Vorschriften der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.01.2021 werden nicht eingehalten. Durch Festlegung von Baulinien im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 184/ Gauting, hat die Gemeinde der Übernahme von Abstandsflächen konkludent zugestimmt.
Vorsorglich wurde eine Abstandsflächenübernahmeerklärung eingefordert.
Der Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.
Stellungnahme Umwelt:
Mit dem Freiflächengestaltungsplan besteht Einverständnis.
gez. Thiel
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht-
oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die
Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur
Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein
Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und
Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920
und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen)
anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
-
zur Gartenbewässerung den Einbau einer
Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei
Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine insektenfreundliche Bepflanzung der
Gärten/Freiflächen
-
die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen
Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.