Sitzung: 31.05.2022 BA/027/XV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: Ö/0382/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldungen: GR Berchtold, GR Moser, GR Deschler, GRin Klinger
Beschluss:
1.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0382) vom 24.05.2022 zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 195/GAUTING für einen Teilbereich der
Bahnhofstr. zwischen Bergstr. und Hangstr. und Erlass einer Veränderungssperre.
2.
Der
Bauausschuss beschließt, für das im Lageplan schwarz umrandete Gebiet den
Bebauungsplan Nr. 195/GAUTING für einen Teilbereich der Bahnhofstr. zwischen
Bergstr. und Hangstr. aufzustellen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke
Fl.Nrn. 699, 700/2 und 700/8 der Gemarkung Gauting.
3.
Ziel
der Aufstellung des Bebauungsplans ist, für diesen Bereich an der Bahnhofstraße
eine verträgliche städtebauliche Entwicklung zu regeln und eine behutsame und
abschnittsweise Entwicklung von Potentialen unter besonderer Berücksichtigung
der lokalen Maßstäbe und stadtgestalterischer Qualitäten zu verfolgen.
4.
Für das Plangebiet gelten folgende vorläufige
Festsetzungen:
-
In der Erdgeschosszone der Grundstücke Bahnhofstr. 22 (Fl. Nr. 700/8)
und Bahnhofstr. 24 (Fl. Nr. 699) sind ausschließlich gewerbliche Nutzungen
zulässig.
-
zulässige Dachform: Satteldach
-
Zwischen den Grundstücken Bahnhofstr. 22 (Fl. Nr. 700/8) und Bahnhofstr.
24 (Fl. Nr. 699) ist Kommunbebauung zulässig.
-
Entlang der Grundstücksgrenze zwischen den Grundstücken Bahnhofstr. 22
(Fl. Nr. 700/8) und Bahnhofstr. 24 (Fl. Nr. 699) ist zwischen den Gebäuden ein
Höhenversatz von bis zu 1 m zulässig.
5. Das Planungsbüro Claudia Schreiber Architektur und
Stadtplanung GmbH, München, wird mit der Erarbeitung der
Bebauungsplanunterlagen beauftragt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 195/GAUTING öffentlich
bekannt zu machen und das Verfahren entsprechend den Vorschriften des
Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne
Umweltprüfung und ohne Umweltbericht durchzuführen.
7. Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund
der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022
(BGBl. I S. 674) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für
den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
(GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch
§ 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) eine Satzung über eine
Veränderungssperre für das Grundstück Fl.Nr. 699 im Gebiet des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 195/GAUTING für einen Teilbereich der
Bahnhofstr. zwischen Bergstr. und Hangstr. mit folgendem Inhalt:
Satzung über eine Veränderungssperre für das
Grundstück Fl.Nr. 699 im Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans
Nr. 195/GAUTING für einen Teilbereich der Bahnhofstr. zwischen Bergstr. und
Hangstr.
§ 1
Räumlicher
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der
Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan, der als Anlage zur
Veränderungssperre Teil dieser Satzung ist.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das in
diesem Lageplan umgrenzte Gebiet des Grundstücks Fl.Nr. 699 der Gemarkung
Gauting.
§ 2
Rechtswirkungen
der Veränderungssperre; Ausnahmen
Die unzulässigen Veränderungen ergeben sich
aus § 14 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 BauGB, die von der Veränderungssperre nicht
erfassten Vorhaben aus § 14 Abs. 3 BauGB. Ausnahmen von der Veränderungssperre
können nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 BauGB erteilt werden.
§ 3
Inkrafttreten;
Außerkrafttreten
Die Veränderungssperre tritt mit ihrer
Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn und soweit der Bebauungsplan
in Kraft getreten ist, spätestens nach Ablauf von zwei Jahren (§ 17 Abs. 1 Satz
1 und 2 BauGB). Die Verlängerung der Geltungsdauer nach § 17 Abs. 1 Satz 3
BauGB bleibt unberührt.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Satzung über die Veränderungssperre unverzüglich öffentlich bekannt zu machen.