Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Dipl.-Ing.
Stefan Sindlinger, mit Eingangsstempel
der Gemeinde vom 25.05.2022 wird unter
der Maßgabe, dass die Mindestgrundstückgröße nach Bebauungsplan eingehalten
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung des Bauraumes durch die
Terrasse nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 34 / STOCKDORF.
Die Terrasse überschreitet die Baugrenze um ca. 0,65 m auf einer Länge
von ca. 1,97 m.
Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da
die Terrasse städtebaulich nicht in Erscheinung tritt und somit die Grundzüge
der Planung nicht berührt werden.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 34-1 /
STOCKDORF
Vor
Beginn der Bauarbeiten ist zu prüfen, ob Gebäudebrüter (Vögel, Fledermäuse
etc.) durch das Vorhaben betroffen sind. Sollte ein Gebäudebrütervorkommen
bekannt sein oder werden, ist eine entsprechende artenschutzrechtliche
Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes Niederschlagswasser ist
ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell
(Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und
Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen
usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Das Pflanzen von Thujen
und Kirschlorbeer als Einfriedung ist unzulässig.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei
geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen
Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.