Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Dipl.-Ing. Stefan Sindlinger, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 25.05.2022, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Garagen bzw. Carports, wie im Bebauungsplan festgesetzt ausgeführt werden und die Mindestgrundstücksgröße nach Bebauungsplan eingehalten wird.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung des
Bauraumes durch die Terrasse und durch die Carports nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 34 / STOCKDORF.
Die Terrasse überschreitet die Baugrenze um ca. 0,65 m auf einer Länge
von 4,50 m.
Die Carports liegen komplett außerhalb des Bauraumes.
Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2
BauGB wird nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden und
es keine ausreichende Begründung für die Überschreitung gibt.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 34-1 /
STOCKDORF.
Einfriedungen sind
als Holz- oder Maschendrahtzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Vor Beginn der Bauarbeiten ist zu prüfen, ob
Gebäudebrüter (Vögel, Fledermäuse etc.) durch das Vorhaben betroffen sind.
Sollte ein Gebäudebrütervorkommen bekannt sein oder werden, ist eine
entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer als Einfriedung ist unzulässig.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei
geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die
Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz
verankert sind.