Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf Isolierte Abweichung zum Anbringen eines Werbebanners mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 24.05.2022 wird ablehnend zur Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht nicht den Vorschriften der Werbeanalgensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.02.2015.

 

Gemäß § 2 Nr. 1 B) Satz 2 der Werbeanlagensatzung sind, an Einfriedungen angebrachte Werbeanlagen unzulässig.

 

Die erforderliche Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit § 4 der Werbeanlagensatzung sowie analog § 31 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird nicht befürwortet.