Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf Isolierte Abweichung zum Anbringen eines Werbebanners mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 24.05.2022 wird ablehnend zur Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht nicht den Vorschriften der Werbeanalgensatzung der Gemeinde Gauting
vom 18.02.2015.
Gemäß § 2 Nr. 1 B)
Satz 2 der Werbeanlagensatzung sind, an Einfriedungen angebrachte Werbeanlagen unzulässig.
Die erforderliche Abweichung gemäß Art. 63 Abs. 3 Bayerische
Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit § 4 der Werbeanlagensatzung sowie analog §
31 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird nicht befürwortet.