Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Mirko Sekula, mit Eingangsstempel der Gemeinde
vom 10.05.2022, wird zustimmend Kenntnis
genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Überschreitung der Geschossfläche (GFZ) nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 56 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann befürwortet werden, da bereits
Bezugsfälle im Bebauungsplangebiet vorhanden sind (Fl. Nrn. 1838/0; 1836/6;
1842/2)
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Vor Beginn der Bauarbeiten ist zu prüfen, ob
Gebäudebrüter (Vögel, Fledermäuse etc.) durch das Vorhaben betroffen sind.
Sollte ein Gebäudebrütervorkommen bekannt sein oder werden, ist eine
entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer als Einfriedung ist unzulässig.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei
geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die
Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz
verankert sind.
Hinweis
an das Landratsamt:
Es
sind keine Bestandspläne vorhanden.