Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 02.06.2022, wird ablehnend Kenntnis genommen:
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 95 und 95-1 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht
befürwortet.