Glasfaseranschluss/WLAN an Schulen

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger informiert, dass die Gemeinde Gauting den Förderbescheid vom Staatsministerium der Finanzen und Heimat für Glasfaser an den Schulen erhalten habe.

 

Neue Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes

Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass lt. Information des Eisenbahn-Bundesamtes die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt habe. Damit sei die Umgebungslärmkartierung an ca. 17.000 Streckenkilometern in einem Untersuchungsgebiet von mehr als 58.000 km² termingerecht abgeschlossen. Über die Internetseite http://www.eba.bund.de/kartendienst gelange man zu dem GeoPortal des Eisenbahn-Bundesamtes. Durch Eingabe seiner Adresse erhält man Informationen zur Berechnung des Schienenverkehrslärms für sein Haus oder Grundstück.

 

Ampelschaltung am KARLs

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger teilt mit, dass die Induktionsschleifen in der Erschließungsstraße zum KARLs (Ausfahrt (KARLs) inkl. der Linksabbiegespur in der Ammerseestraße von einer Fachfirma neu justiert und getestet worden seien. Im Ergebnis sei festzustellen, dass an beiden Stellen die Induktionsschleifen den Radfahrer erkennen und die Ampelschaltung somit ausgelöst werde.

 

Stiftungshaushalt 2023 (Haerlin’sche und Ludwig und Marie Therese Sozialstiftung)

Die 1. Bürgermeisterin informiert, dass der Stiftungshaushalt 2022 vom Landratsamt Starnberg als rechtskräftig erklärt sei. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan seien auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

 

Grundsteuerreform

Herr Hagl informiert, dass auf der Homepage der Gemeinde zum Thema Grundsteuerreform eine Checkliste hinterlegt sei, die den Steuerpflichtigen als Unterstützung zur Abgabe ihrer Grundsteuererklärung dienen solle. Mit dem Link www.grundsteuer.bayern.de könne auf weitere Informationen zugegriffen werden.

Die 1. Bürgermeisterin weist darauf hin, dass weitergehende Fragen zur Grundsteuererklärung an das Finanzamt gerichtet werden müssen. Die Gemeinde sei nicht auskunftsberechtigt.