Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0388.
2.
Der Gemeinderat beschließt die Umwandlung der
bisherigen Gebührensatzung des Sommerbades mit Änderung des § 3 Absatz 8:
Theresienstraße, die Hausnummer 4 wird gestrichen und durch die Hausnummer 8
ersetzt; in die Tarifordnung mit folgendem Wortlaut:
Die
Gemeinde Gauting erhebt Tarife für den Eintritt und Benutzung des Sommerbades
Gauting nach der folgenden Tarifordnung:
§ 1
Tariferhebung
Für die Benutzung des Schwimmbades und
seiner Einrichtungen werden Tarife nach Maßgabe dieser Tarifordnung erhoben.
§ 2
Tarifsätze
Es werden die folgenden Tarife erhoben:
(1) Einzelkarte |
|
Erwachsene |
6,00
€ |
Kinder und
Jugendliche von 6 bis 18 Jahren, Auszubildende, Schüler und Studenten,
Bundesfreiwilligendienst- und freiwillig Wehrdienstleistende (entsprechend
den Regelungen des § 3) |
2,50
€ |
|
|
(2) Abendkarte |
|
Nur für Erwachsene ab 17.00 Uhr |
3,50
€ |
|
|
(3) Mehrbäderkarten |
|
10-Bäderkarte
für Erwachsene |
50,00
€ |
10-Bäderkarte
für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren, Auszubildende, Schüler und
Studenten, Bundesfreiwilligendienst- und freiwillig Wehrdienstleistende
(entsprechend den Regelungen des § 3) |
20,00
€ |
|
|
(4) Saisonbadekarten |
|
Erwachsene |
100,00
€ |
Kinder und
Jugendliche von 6 bis 18 Jahren, Auszubildende, Schüler und Studenten,
Bundesfreiwilligendienst- und freiwillig Wehrdienstleistende (entsprechend
den Regelungen des § 3) |
45,00
€ |
Sommerferienkarte
für Schüler bis 18 Jahre |
20,00
€ |
Familien Unter diese
Regelung fallen auch Kinder über 18 Jahre, wenn diese in Ausbildung oder im
Bundesfreiwilligendienst stehen und Freiwillige Wehrdienstleistende
(entsprechend den Regelungen des § 3) |
|
|
135,00
€ |
|
100,00
€ |
(5) Kinder bis zu 6 Jahren
Für Kinder bis zu 6 Jahren in Begleitung
Erwachsener sind keine Eintrittsgelder zu entrichten.
(6) Sonstige Tarife:
Für das Ausstellen einer Ersatzkarte bei
Kartenverlust von Saisonkarten wird eine Verwaltungspauschale von 10 € erhoben.
§ 3
Tarifermäßigung
(1) Schwerbehinderte
mit einer anerkannten Minderung der Erwerbstätigkeit von mindestens 50 v. H.
erhalten bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises auf Tages- und Saisonkarten
eine Ermäßigung von 50 v. H. des Benutzungstarifs nach § 2 Absatz 1 und 4.
(2) Inhaber
der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten 50 % Ermäßigung.
(3) Personen
mit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII oder einem
diesen Grenzen entsprechenden Einkommen erhalten eine Ermäßigung von 50 v. H.
des Benutzungstarifs nach § 2 Absatz 4.
(4) Sozialhilfeempfänger
nach SGB II erhalten eine Ermäßigung von 50 v. H. des Benutzungstarifs nach § 2
Absatz 4.
(5) Aktive
Mitglieder der wassersporttreibenden Gautinger Vereine erhalten eine Ermäßigung
von 50 v. H. des Benutzungstarifs nach § 2 Absatz 4.
(6) Aktive
Mitglieder der Gautinger Ortsvereine der Rettungsdienste erhalten eine
Ermäßigung von 50 v. H. des Benutzungstarifs nach § 2 Absatz 4.
(7) Aktive
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Gemeindegebiet erhalten für sich mit
Partner und eigene Kindern Saisonfreikarten.
(8) Anwohner
mit 1. Wohnsitz der Straßen „Reismühler Weg, Sofienstr., Theresienstr. nur
Hausnummer 8, Berengariastr. Hausnummern 2, 4, 5, 6, 11, 13, 15 erhalten
Saisonfreikarten.
(9) Für den
Erhalt von ermäßigten Karten sind die entsprechenden Nachweise, wie z.B.
Ausweise, Stammbuch für Familienbadekarten, Bayerische Ehrenamtskarte dem
Kassenpersonal vorzulegen. Für Schüler, Auszubildende und Studenten gilt die
Ermäßigung nur bis zur jeweils gültigen gesetzlichen Höchstaltersgrenze für den
regulären Bezug von Kindergeld. Alleinerziehende benötigen Ausweis oder
Geburtsurkunde der Kinder, sowie einen entsprechenden Nachweis (Sterbeurkunde,
Scheidungsurteil, Lohnsteuerkarte, etc.). Im Fall des entsprechenden Einkommens
nach Abs. (3) ist eine entsprechende Bestätigung des gemeindlichen Sozialamtes
einzuholen.
(10) In
besonders begründeten Fällen kann der/die Bürgermeister/in im Einzelfall
Tarifermäßigung bewilligen oder vom Benutzungstarif ganz befreien.
§ 4
Inkrafttreten
Diese
Tarifordnung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt,
Gauting
den ….
Dr.
Brigitte Kössinger
Erste
Bürgermeisterin
- Die Verwaltung wird mit der Umsetzung
des Beschlusses Ö 0388 beauftragt.