Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
des Antragstellers, mit Eingangsstempel
der Gemeinde vom 09.06.2022, wird
zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 104 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß §31 Abs.2 BauGB wird befürwortet.
Die Linde ist 1:1 durch einen heimischen Baum mit der Standartqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) zu ersetzen.