Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Moser


Beschluss:

 

 

Von dem Baumfällantrag nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 20.06.2022, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 147 / GAUTING und Nr. 147-1 / GAUTING.

 

Im Bebauungsplan werden pro angefangene 200 m² Grundstücksfläche ein Baum festgesetzt.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Die Linde ist 1:1 durch einen heimischen Baum mit der Standartqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) zu ersetzen.