Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0386) vom 23.06.2022.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt gemäß § 162 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung über die Aufhebung der vom Gemeinderat am 20.07.1999 beschlossenen Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Ortsmitte Gauting.

 

3.      Dieser Beschluss ist gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. §10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und damit die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Ortsmitte Gauting außer Kraft zu setzen.

 

4.      Der Entwurf der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Ortsmitte und Bahnhofsumfeld Gauting mit Satzungstext in der Fassung vom 19.07.2022, Plandarstellung und Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

5.      Zur Kenntnis genommen bzw. nicht berücksichtigt werden die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten Stellungnahmen der öffentlichen Aufgabenträger im Rahmen der Beteiligung gem. § 139 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Ortsmitte und Bahnhofsumfeld Gauting, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage.

 

6.      Zur Kenntnis genommen bzw. nicht berücksichtigt werden die im Rahmen der Beteiligung der Betroffenen gemäß § 137 BauGB vorgetragenen Anregungen. zum Entwurf der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Ortsmitte und Bahnhofsumfeld Gauting, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage.

 

7.      Der Gemeinderat beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Ortsmitte und Bahnhofsumfeld Gauting gemäß § 142 Abs. 3 BauGB als Satzung.

 

8.     Dieser Beschluss ist gemäß § 143 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und damit die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Ortsmitte und Bahnhofsumfeld Gauting in Kraft zu setzen.