Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von
dem Bauantrag nach den Plänen des
Architekten Edmund Ferstl, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.06.2022
wird, zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von den Gestaltungsvorschriften
(Dachneigung Wintergarten) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12-1
/ GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird
befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Nur ein
geringer Teil des Daches ist mit einem Pultdach ausgeführt. Der überwiegende
Teil des Wintergartens ist durch den Balkon überbaut.
Bei Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen und
Sträuchern des eigenen Grundstücks, aber auch der Nachbargrundstücke sind die
einschlägigen Fachnormen DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von
Straßen, Teil: Landschaftspflege; Abschnitt 4: Schutz von Bäumen,
Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) und ZTV-Baumpflege unbedingt
anzuwenden.
Eine Beseitigung
von Gehölzen darf nur im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar durchgeführt
werden.
Einfriedungen sind
als Holz- oder Maschendrahtzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Vor Beginn der
Bauarbeiten ist zu prüfen, ob Gebäudebrüter (Vögel, Fledermäuse etc.) durch das
Vorhaben betroffen sind. Sollte ein Gebäudebrütervorkommen bekannt sein oder
werden, ist eine entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung
einzuholen.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Als Einfriedung
ist das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.
Die Gemeinde empfiehlt:
-
zur Gartenbewässerung den Einbau einer
Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei
Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine insektenfreundliche Bepflanzung der
Gärten/Freiflächen
-
die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen
zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.