Beschluss: zur Kenntnis genommen

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Büroweg:       zur Kenntnis

 

Zu dem Antrag auf Genehmigungsfreistellung nach den Plänen der Architektin Stefanie Rösch, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.06.2022, wurde am 04.07.2022 im Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.