Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Jaquet


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag (Tanne Nr. 118) des Antragsstellers und Fällung Birke (Nr. 113, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 24.06.2022, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zum Erhalt“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 38 / Stockdorf.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet.

 

Sowohl die Tanne als auch die Birke sind 1:1 durch standortgerechte Laubbäume 1. Wuchsordnung mit Stammumfang 20/25 in maximal drei Metern Entfernung vom ursprünglichen Standort zu ersetzen.