Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 24.06.2022, wird eine Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO unter der Maßgabe zugelassen, dass die Einfriedung eine max. Höhe von 2,00 m (inkl. Sockel) ab Straßenniveau nicht überschreitet und ein elektrisches Tor erhält.

 

Die Einfriedung ist so herzustellen, dass eine Durchwanderbarkeit für Kleintiere gewährleistet ist.

 

Eine Bepflanzung z.B. mit Efeu sollte vom eigenen Grundstück aus vorgenommen werden, sodass sich später durch Überhang eine Begrünung der Zaunelemente straßenseitig ergibt.