Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen
Einfriedungssatzung nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 24.06.2022, wird eine
Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art.
81 BayBO unter der Maßgabe zugelassen, dass die Einfriedung eine max. Höhe
von 2,00 m (inkl. Sockel) ab Straßenniveau nicht überschreitet und ein
elektrisches Tor erhält.
Die Einfriedung ist so herzustellen, dass eine Durchwanderbarkeit für Kleintiere gewährleistet ist.
Eine Bepflanzung
z.B. mit Efeu sollte vom eigenen Grundstück aus vorgenommen werden, sodass sich
später durch Überhang eine Begrünung der Zaunelemente straßenseitig ergibt.