Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
des Antragsstellers, mit Eingangsstempel
der Gemeinde vom 21.06.2022, wird zustimmend
Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 156/ GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Die Birke ist 1:1 durch einen heimischen Baum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) zu ersetzen.