Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Moser


Beschluss:

 

Zu dem im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der MF Bauprojektentwicklungs GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.06.2022, gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt:

 

1.    Ist der Neubau des Hauptgebäudes, wie in der beiliegenden Zeichnung dargestellt, mit je einer Grundfläche von 180qm, Wandhöhe von 4,00m und Firsthöhe 8,195m, nach Maß der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig?

 

Ja, aber zu beachten ist, dass zur GR 1 auch Terrassen, Vordächer, Balkone etc. hinzugerechnet werden.

 

2.    Ist der Neubau des Anbaus, wie in der beiliegenden Zeichnung dargestellt, mit je einer Grundfläche von 70qm, Wandhöhe von 4,00m und Firsthöhe 6,93m, nach Maß der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig?

 

Ja, aber zu beachten ist, dass zur GR 1 auch Terrassen, Vordächer, Balkone etc. hinzugerechnet werden.

 

3.    Ist der Neubau des Gebäudes, wie in der beiliegenden Zeichnung dargestellt, nach Art der baulichen Nutzung als Wohngebäude bauplanungsrechtlich zulässig?

 

Ja

 

4.    Ist die integrierte Garage, wie in der beiliegenden Zeichnung dargestellt, bauplanungsrechtlich zulässig?

 

Ja

 

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundfläche 2 nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 114 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung kann gemäß § 31 Abs. 2 BauGB befürwortet werden, da die Überschreitung der Grundfläche durch die Zufahrt zustande kommt und diese erst seit kurzer Zeit zur Grundfläche 2 hinzugerechnet wird. Im Bebauungsplan Nr. 114 / Gauting ist dies nicht berücksichtigt.

 

Im zukünftigen Bauantrag sind die erforderlichen Fahrradstellplätze nachzuweisen.

 

Vor dem Abriss der Bestandsgebäude ist zu prüfen, ob Gebäudebrüter (Vögel, Fledermäuse etc.) durch das Vorhaben betroffen sind. Sollte ein Gebäudebrütervorkommen bekannt sein oder werden, ist eine entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen.

 

Für den zukünftigen Bauantrag gilt es zu beachten, dass auf dem Grundstück Festsetzungen bzgl. zu erhaltendem Baum- und Gehölzbestand gemäß Bebauungsplan Nr. 114/Gauting bestehen. Dieser Baum- und Gehölzbestand ist auch während der Baumaßnahme zu erhalten und entsprechend zu schützen. Sollte die Baumaßnahme aufgrund eines zum Erhalt festgesetzten Baumes nicht realisiert werden können, ist hierfür ein Antrag auf Fällung zu stellen und eine Ersatzpflanzung einzuplanen.

 

Dem künftigen Bauantrag ist ein Freiflächengestaltungsplan beizufügen, in dem die festgesetzten Begrünungsmaßnahmen und der Baumbestand nachzuweisen sind.

 

Eine Beseitigung von Gehölzen darf nur im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Entlang der Straßen „Am Buchet“ und „Sultanshöhe“ dürfen Vorgärten nicht eingefriedet werden.

 

Als Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen

 

Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.