Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf isolierte
Befreiung nach den Plänen der Antragsteller, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 24.06.2022,
wird eine Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in
Verbindung mit Art. 81 BayBO nicht zugelassen.
Der Sichtschutz widerspricht mit der Höhe von 1,80 m der gemeindlichen Einfriedungssatzung (max. 1,30 m hoch und keine geschlossene, wandartige Wirkung).
Die
erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.
Sichtschutzzäune wurden bisher nur an „lärmgeplagten“ Straßen zugelassen.