Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf isolierte Befreiung nach den Plänen der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 24.06.2022, wird eine Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO nicht zugelassen.

 

Der Sichtschutz widerspricht mit der Höhe von 1,80 m der gemeindlichen Einfriedungssatzung (max. 1,30 m hoch und keine geschlossene, wandartige Wirkung).

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.

 

Sichtschutzzäune wurden bisher nur an „lärmgeplagten“ Straßen zugelassen.