Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Die 1. Bürgermeisterin informiert, dass sich bei den Rückäußerungen aufgrund der Anhörungsschreiben kurzfristig nochmals Änderungen ergeben haben. So sei die Zahl der Befürworter der Umbenennung in „Stockdorfer Zugspitzstraße“ um eine Person (d.h. von 14 auf 13) zurückgegangen, während sich 3 zusätzliche Personen (d.h. von 8 auf 11) für die Umbenennung in „Wettersteinstraße“ ausgesprochen haben.

 

Seitens der Ratsmitglieder wird die Umbenennung in „Wettersteinstraße“ favorisiert, da man Bedenken habe, dass der Name „Stockdorfer Zugspitze“ nach wie vor zu Verwechslungen führen könne.

 

Zum zeitlichen Ablauf teilt die 1. Bürgermeisterin mit, dass die Kosten der Umbenennung im Haushalt 2023 eingebracht werden. Dann haben die Anlieger 6 Monate Zeit ihren Ausweis etc. zu ändern.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0398.

 

2.      Der Gemeinderat nimmt die im Zuge des Anhörungsverfahrens zur Umbenennung der Zugspitzstraße in Stockdorf bei der Gemeinde eingegangenen Rückäußerungen von Betroffenen zur Kenntnis.

 

3.      Nach Sach- und Rechtslage wird die Umbenennung der Zugspitzstraße in Stockdorf beschlossen, und zwar in Wettersteinstraße.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Umbenennung nach Rechtskraft des Haushalts 2023 vorzunehmen.