Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung:  GR Jaquet


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.07.2022, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 116 / Gauting.

 

Das vorgelegte Gutachten sowie eine Inaugenscheinnahme am 04.08.2022 belegen, dass der Baum einen derart vitalen Eindruck macht, dass eine Fällung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt ist. Der Antrag wird somit aus naturschutzfachlicher Sicht abgelehnt.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.