Sitzung: 23.08.2022 FA/003/XV.WP
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Jaquet
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.07.2022, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 116 / Gauting.
Das vorgelegte Gutachten sowie eine Inaugenscheinnahme am 04.08.2022 belegen, dass der Baum einen derart vitalen Eindruck macht, dass eine Fällung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt ist. Der Antrag wird somit aus naturschutzfachlicher Sicht abgelehnt.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.