Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung:  keine


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der Architektin Imke Friedrich, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.07.2022, gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt:

 

1.         Das Hauptgebäude mit einer Dachneigung von 54° soll mit gleicher Dachneigung um 3,62 m erweitert werden. Der bestehende Quer-Anbau soll ebenfalls um 3,62m erweitert werden und die bestehende Dachneigung von 48° erhalten. Die vorhandene Baulinie wird aufgenommen. Ist dies genehmigungsfähig?

 

            Ja

 

2.         Im Süd-Westen soll ein weiterer Wohnraum (Küche/Essen) durch einen eingeschossigen Bauteil in den Massen 4,475 x 7,095 m mit begehbarem Flachdach errichtet werden. Die Erreichbarkeit des Flachdaches soll durch eine bodentiefe Dachgaube erfolgen. Ist dies genehmigungsfähig?

 

            Ja

 

3.         Im Norden soll ein zweigeschossiger Anbau für einen separaten Treppenraum zur Erschließung des Dachgeschosses errichtet werden. Die Dachneigung des auf der gegenüberliegenden Seite des Gebäudes liegenden Anbaus mit 48° soll auch hier aufgenommen werden. Darf für diesen Anbau der Grenzabstand zur Grundstücksgrenze straßenseitig mit 2,70m erfolgen? Die Abstandsfläche liegt auf dem eigenen Grundstück (Bemessung mit 0,4H)

 

            Ja, wenn die Abstandsfläche unter Bemessung mit 1 H bzw. 0,5 H eingehalten wird. (siehe Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.01.2021)

 

4.         Die bestehende Flachdachgarage soll abgerissen und erneuert werden. Die Garage soll an der Grenze, anschließend an die Garage des Nachbargrundstückes errichtet werden. Ist hierfür ein Flachdach, wie im jetzigen Bestand, genehmigungsfähig?

 

            Ja

 

5.         Mit den geplanten Erweiterungen werden die im B-Plan festgesetzten Baugrenzen überschritten. Ist dies genehmigungsfähig?

 

            Kann in Aussicht gestellt werden.

 

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitungen des Bauraumes und Abweichung von den Gestaltungsvorschriften (Dachform / -neigung) durch den Anbau im Südwesten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 / GAUTING.

 

Die erforderlichen Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB für die Bauraumüberschreitungen werden befürwortet. Es gibt schon zahlreiche Bauraumüberschreitungen im Baubauungsplangebiet.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichung von der Dachform / -neigung kann befürwortet werden. Der Charakter des Bestandsgebäudes ist nach wie vor gewahrt. Der Flachdachanbau nimmt nur einen untergeordneten Teil zum gesamten Baukörper ein. Die Anbauten im Norden und im Osten nehmen die Dachneigung des Bestandes auf.

 

Mit dem Antrag auf Baugenehmigung ist ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Als Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen

 

Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.