Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung:  keine


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten, Hans-Peter Meyer mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 25.07.2022, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundflächenzahl 2, Überschreitung der Geschossflächenzahl, Abweichung der Gestaltungsvorschriften (Dachneigung 38 ° und Form des Garagendaches), sowie die Anzahl der Dachflächenfenster pro Hausseite nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 109 / Gauting.

 

Der erforderlichen Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der GRZ 2 wird zugestimmt, da sich die Überschreitung durch Anrechnung der Bestandsgarage ergibt. Ebenso verhält es sich mit dem Flachdach der Bestandsgarage.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der Geschossflächenzahl wird nicht befürwortet, da die Überschreitung nicht mehr geringfügig ist und somit mit Zulassung der Befreiung Nachahmungsgefahr für alle im Bebauungsplangebiet befindlichen Grundstücke mit der Konsequenz bestünde, dass die betroffenen Festsetzungen aufgeweicht und ggfs. zukünftig funktionslos werden würden. Dies hätte zur Folge, dass das ursprüngliche Planungskonzept zunichte gemacht werden würde.

Es gibt nur einen Bezugsfall.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Abweichung der Gestaltungsvorschriften (Dachneigung 25 ° auf 38 °) wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Es gibt bereits Abweichungen von den Gestaltungsvorschriften im Bebauungsplangebiet.

 

Der Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Anzahl und der Größe der lichten Glasfläche für Dachflächenfenster kann entsprochen werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und diese Festsetzung zwischenzeitlich überholt ist.

 

Vor dem Abriss der Bestandsgebäude ist zu prüfen, ob Gebäudebrüter (Vögel, Fledermäuse etc.) durch das Vorhaben betroffen sind. Sollte ein Gebäudebrütervorkommen bekannt sein oder werden, ist eine entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen.

 

Mit dem Freiflächengestaltungsplan besteht Einverständnis.

 

Bei Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern des eigenen Grundstücks, aber auch der Nachbargrundstücke sind die einschlägigen Fachnormen DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege; Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) und ZTV-Baumpflege unbedingt anzuwenden.

 

Eine Beseitigung von Gehölzen darf nur im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Als Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen

 

Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.