Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung:  GRin Nothaft


Beschluss:

 

1.         Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0408) vom 09.08.2022 zur Änderung des Planumgriffs des Bebauungs­plans Nr. 3/OBERBRUNN für einen Teilbereich westlich der Landstraße und zur zustimmende Kenntnisnahme.

 

2.         Der Ferienausschuss beschließt, den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans auf das Grundstück Fl.Nr. 45/1, Gemarkung Oberbrunn, zu reduzieren.

 

3.         Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Planungsbüro Winzinger, Utting, beauftragt.

 

4.         Der Ferienausschuss nimmt den vorgestellten ersten Planentwurf des Bebauungs­plans Nr. 3/OBERBRUNN für einen Teilbereich westlich der Landstraße zustimmend zur Kenntnis.

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/OBERBRUNN auf Grundlage des zustimmend zur Kenntnis genommenen Planentwurfs weiter zu betrei­ben und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.