Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Nothaft
Beschluss:
1. Der
Ferienausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung
(Drucksache Ö 0408) vom 09.08.2022 zur Änderung des Planumgriffs des Bebauungsplans
Nr. 3/OBERBRUNN für einen Teilbereich westlich der Landstraße und zur zustimmende
Kenntnisnahme.
2. Der
Ferienausschuss beschließt, den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplans auf das Grundstück Fl.Nr. 45/1, Gemarkung Oberbrunn, zu
reduzieren.
3. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Planungsbüro Winzinger, Utting,
beauftragt.
4. Der
Ferienausschuss nimmt den vorgestellten ersten Planentwurf des Bebauungsplans
Nr. 3/OBERBRUNN für einen Teilbereich westlich der Landstraße zustimmend zur
Kenntnis.
5. Die
Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 3/OBERBRUNN auf
Grundlage des zustimmend zur Kenntnis genommenen Planentwurfs weiter zu betreiben
und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen.