Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung:  keine


Beschluss:

 

1.         Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0409) vom 10.08.2022 zur Abwägung der Anregungen aus der nochmaligen erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 2/OBERBRUNN für Teilbereiche beidseits der Hochstadter Straße. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

2.         Die Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden, wie in der Begründung dargestellt, berücksichtigt.

 

3.         Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen durchzuführen.

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, ein Beteiligungsverfahren gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen und das betroffene Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt, erneut zu beteiligen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.