Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Brucker
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Martin
Pöttinger Fa. BPV J. Pöttinger GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.07.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 Abs. 1 BauGB mit folgenden Maßgaben erklärt:
Die Landschaftsverträglichkeit, sowie die Privilegierung sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Stellungnahme Umwelt:
Die Errichtung der Maschinen- und Hackschnitzellagerhalle stellt einen Eingriff in das Landschaftsbild dar, so dass hier vor allem im Westen eine Eingrünung zur besseren Einbindung in das Landschaftsbild erfolgen sollte.
Mit der eingereichten Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung besteht Einverständnis.