Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Brucker


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Martin Pöttinger Fa. BPV J. Pöttinger GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.07.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB mit folgenden Maßgaben erklärt:

 

Die Landschaftsverträglichkeit, sowie die Privilegierung sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Stellungnahme Umwelt:

 

Die Errichtung der Maschinen- und Hackschnitzellagerhalle stellt einen Eingriff in das Landschaftsbild dar, so dass hier vor allem im Westen eine Eingrünung zur besseren Einbindung in das Landschaftsbild erfolgen sollte.

 

Mit der eingereichten Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung besteht Einverständnis.