Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach
den Plänen des Architekten Wolfgang Gmal mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.08.2022,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Geschossflächenzahl, Abweichung von den Gestaltungsvorschriften (Dachneigung) und Errichtung außerhalb des Bauraumes (im Westen um ca.1,82 m und im Süden um ca. 1,74 m) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 34 / GAUTING.
Mit Schreiben vom 13.01.2022 hat das Landratsamt Starnberg erklärt, dass die beiden Festsetzungen (GFZ und Dachneigung) aufgrund einer erheblichen Anzahl von Überschreitungen nicht mehr anwendbar sind (die Festsetzungen sind obsolet). Unter diesen Voraussetzungen ist über eine Befreiung nicht mehr zu entscheiden.
Die erforderlichen Befreiungen gemäß 31 Abs.2 BauGB für die Überschreitungen der Baugrenzen nach Westen und Süden durch den Hauptbaukörper wurden bereits im erteilten Vorbescheid vom 13.01.2022 zugelassen.
Vor Beginn der Bauarbeiten ist zu prüfen, ob
Gebäudebrüter (Vögel, Fledermäuse etc.) durch das Vorhaben betroffen sind.
Sollte ein Gebäudebrütervorkommen bekannt sein oder werden, ist eine
entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Einfriedungen (straßenseitig) dürfen eine Höhe von 1,20 m (inklusive 0,15 m Sockel) nicht überschreiten.
Als Einfriedung
ist das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.
Die
Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur
Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein
Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles
Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Bauherr und ausführende Firmen sind deswegen
zu verpflichten, den Beginn der Erdarbeiten rechtzeitig der Gemeinde Gauting
(Tel. 089 / 89 337 129) und dem Landratsamt Starnberg (Tel. 08151 / 148 477)
anzuzeigen sowie jeden möglicherweise archäologisch bedeutsamen Befund umgehend
zu melden, damit sich die Gemeinde oder die Untere Denkmalschutzbehörde beim
Landratsamt Starnberg vor Baubeginn wegen der Sicherung archäologisch
bedeutsamer Funde mit den Betroffenen in Verbindung setzen können.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur
Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter
Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von
Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen
Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.