Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag der
Antragstellerin, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 19.08.2022, wird zustimmend
Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 169 / GAUTING.
Für die Fällung der
Linde hat die Antragstellerin wegen Gefahr in Verzug am 21.07.2022 eine
Ausnahmegenehmigung von der Gemeinde erhalten.
Die Linde ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) maximal drei Meter vom ursprünglichen Standort zu ersetzen.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.