Sitzung: 25.10.2022 BA/032/XV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: Ö/0403/XV.WP
Sachvortrag Frau
Eberhardt und Frau Thiel
Wortmeldungen; GR
Deschler, GRin Klinger, GR Knape, GR Berchtold, GR Moser, GR Jaquet, GRin
Derksen, Herr Härta
Die Erste Bürgermeisterin schlägt zusammenfassend vor, dass anstelle des
Erlasses einer Freiflächengestaltungssatzung in die Stellungnahme der Gemeinde
zu aktuellen Bauvorhaben ein Hinweis eingefügt wird, dass gemäß Art. 7 Abs. 1
BayBO die nicht mit Gebäuden oder
vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasseraufnahmefähig
zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen sind. Zugleich
wird durch die Bauverwaltung laufend beobachtet, wie sich die Situation im
Gemeindegebiet hinsichtlich der Verbreitung von Schottergärten und Freiflächen
mit Kunstrasen entwickelt.
Beschluss:
1.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung
(Drucksache Ö 0403) vom 14.07.2022 zum Antrag der Fraktion MIFÜ 82131 zur
naturnahen Gestaltung von Gärten.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, in die Stellungnahme der Gemeinde zu
aktuellen Bauvorhaben einen Hinweis aufzunehmen, dass gemäß Art. 7 Abs. 1 BayBO
die nicht mit Gebäuden oder
vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke
wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu
bepflanzen sind,
wenn dem nicht eine andere zulässige Verwendung im Rahmen einer bestimmungsgemäßen
Nutzung des Bauvorhabens (etwa Stellplätze, Terrassen etc.) entgegensteht. Darüber hinaus ist die Pflanzliste der Gemeinde um standortgerechte Bäume
zu ergänzen.