Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachvortrag Frau Eberhardt und Frau Thiel

Wortmeldungen; GR Deschler, GRin Klinger, GR Knape, GR Berchtold, GR Moser, GR Jaquet, GRin Derksen, Herr Härta

 

Die Erste Bürgermeisterin schlägt zusammenfassend vor, dass anstelle des Erlasses einer Freiflächengestaltungssatzung in die Stellungnahme der Gemeinde zu aktuellen Bauvorhaben ein Hinweis eingefügt wird, dass gemäß Art. 7 Abs. 1 BayBO  die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen sind. Zugleich wird durch die Bauverwaltung laufend beobachtet, wie sich die Situation im Gemeindegebiet hinsichtlich der Verbreitung von Schottergärten und Freiflächen mit Kunstrasen entwickelt.


Beschluss:

 

1.    Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0403) vom 14.07.2022 zum Antrag der Fraktion MIFÜ 82131 zur naturnahen Gestaltung von Gärten.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, in die Stellungnahme der Gemeinde zu aktuellen Bauvorhaben einen Hinweis aufzunehmen, dass gemäß Art. 7 Abs. 1 BayBO  die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen sind, wenn dem nicht eine andere zulässige Verwendung im Rahmen einer bestim­mungsgemäßen Nutzung des Bauvorhabens (etwa Stellplätze, Terrassen etc.) entge­gensteht. Darüber hinaus ist die Pflanzliste der Gemeinde um standortgerechte Bäume zu ergänzen.