Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Herr Dr. Groth

 

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass der öffentliche Straßenverkehrsraum von allen Bürgern genutzt werden dürfe. Dies gelte auch für das Parken entlang der Straßen, falls dies nicht durch entsprechende Kennzeichnung untersagt ist.

 

Angemerkt wird, dass Wohnanhänger max. nur 14 Tage am gleichen Standort parken dürfen. Überschreitungen werden durch die Kommunale Verkehrsüberwachung festgestellt und geahndet.

 

Das Problem seien hintereinander parkende Fahrzeuge entlang der Straße, insbesondere von Wohnmobilen. Durch diese „Parkwand“ sei ein Ausweichen bei Gegenverkehr nicht möglich.

 

Es wird vorgeschlagen, eine Halteverbotszone mit entsprechender Länge zwischen Steg und Sportgelände einzurichten.

 

Die 1. Bürgermeisterin sagt zu, die Einrichtung von Ausweichstellen prüfen zu lassen.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zur Abstimmung gestellt.


Beschluss:

 

1.      Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage (Ö/0416/XV. WP).

 

2.      Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beschließt das Parken von Wohnmobilen in der Leutstettener Straße nicht durch Verkehrsregelung zu unterbinden.