Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Brucker
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach
den Plänen des Architekten Hans-Peter Meyer, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.09.2022,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der
Grundflächenzahl 2 (GRZ), Abweichung der Gestaltungsvorschriften (Dachneigung
und Dachform Garage), sowie einer Überschreitung der lichten Glasfläche für
Dachflächenfenster nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 109 / Gauting.
Den erforderlichen Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der GRZ 2 und der Dachform der Garage wird zugestimmt, da sich die Überschreitung durch Anrechnung der Bestandsgarage ergibt. Ebenso verhält es sich mit dem Flachdach der Bestandsgarage.
Die erforderlichen Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich
der Abweichung der Gestaltungsvorschriften (Dachneigung) und der lichten Glasfläche für
Dachflächenfenster wurden bereits im Ferienausschuss am 23.08.2022
befürwortet.
Stellungnahme Umwelt:
Vor dem Abriss der Bestandsgebäude ist zu
prüfen, ob Gebäudebrüter (Vögel, Fledermäuse etc.) durch das Vorhaben betroffen
sind. Sollte ein Gebäudebrütervorkommen bekannt sein oder werden, ist eine
entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Mit dem Freiflächengestaltungsplan besteht
Einverständnis.
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht-
oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Als Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen
und Kirschlorbeer unzulässig.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die
Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur
Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein
Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Gemeinde
empfiehlt:
-
zur
Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter
Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
-
die
Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die
Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im
bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.