Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Architekten GFM Bau- und
Umweltingenieure GmbH, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.09.2022,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB mit folgenden
Maßgaben erklärt:
Die Landschaftsverträglichkeit, sowie die Privilegierung sind durch das
Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.
Stellungnahme Fachbereich
Umwelt:
Das Bauvorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet „Kreuzlinger Forst“. Die Errichtung baulicher Anlagen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 a) der Landschaftsschutzverordnung „Kreuzlinger Forst“ der naturschutzrechtlichen Erlaubnis des Landratsamtes Starnberg.
Dem Bauvorhaben wird aus naturschutzfachlicher Sicht zugestimmt.