Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Architekten GFM Bau- und Umweltingenieure GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.09.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB mit folgenden Maßgaben erklärt:

 

Die Landschaftsverträglichkeit, sowie die Privilegierung sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Das Bauvorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet „Kreuzlinger Forst“. Die Errichtung baulicher Anlagen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 a) der Landschaftsschutzverordnung „Kreuzlinger Forst“ der naturschutzrechtlichen Erlaubnis des Landratsamtes Starnberg.

 

Dem Bauvorhaben wird aus naturschutzfachlicher Sicht zugestimmt.