Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Berchtold


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag (neun Bäume) der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.09.2022, wird für sechs Fällungen zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltend“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / Gauting.

 

Im Bebauungsplan ist pro angefangene 200 m² Gesamtgrundstücksfläche ein Baum festgesetzt.

 

Aufgrund des ungünstigen Höhen-Durchmesser-Verhältnisses, der Vorschädigung der Blaufichte und der Tatsache, dass die Fichten die Kiefer in ihrer Entwicklung behindern, kann der Fällung der insgesamt fünf Fichten zugestimmt werden. Gemäß der Stellungnahme des Baumpflegers hat die Kiefer sehr gute Anlagen, so dass die Fällung naturschutzfachlich abgelehnt wird. Ebenso wird die Fällung der Lärche abgelehnt, da diese vital ist und die Anhebung des Belags des benachbarten gemeindlichen Weges nicht zu nennenswerten Schäden führt.

 

Der Fällung der Birke mit der Nummer 892 wird zugestimmt, da dieser Baum abgestorben ist. Die Fällung der Birke mit der Nummer 907 wird abgelehnt, da in der Stellungnahme des Baumpflegers eine Kroneneinkürzung um 15 Prozent vorgeschlagen wird und somit eine Fällung umgangen werden kann. Die Kroneneinkürzung wird naturschutzfachlich befürwortet, so dass hierfür kein gesonderter Antrag einzureichen ist. Für die sechs genehmigten Fällungen sind drei Ersatzpflanzungen in Form von standortgerechten Laubbäumen mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) zu leisten. Drei Ersatzpflanzungen sind angemessen, da ausreichend Bäume auf dem Grundstück verbleiben, die örtlichen Gegebenheiten nicht genügend Platz für weitere Baumpflanzungen zulassen und sich weitere Bäume nur in ihrer Entwicklung behindern würden.