Beschluss: zur Kenntnis genommen

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


 

Von dem Baumfällantrag der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 26.09.2022, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 107 / Gauting.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Aufgrund eines Pilzbefalls sowie eines Risses im Stamm der Hainbuche und der damit einhergehenden stark eingeschränkten Verkehrssicherheit des Baumes wurde die Fällung bereits mittels einer Ausnahmegenehmigung gewährt. Da das Grundstück waldähnliche Strukturen aufweist, kann von einer Ersatzpflanzung abgesehen werden.