Sitzung: 25.10.2022 BA/032/XV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: Ö/0429/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0429) vom 12.10.2022 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 28/STOCKDORF für
die Grundstücke Fl.Nr. 1596, 1596/1 und 1598 an der Heimstraße sowie zur zustimmenden
Kenntnisnahme.
2. Der
Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 28/STOCKDORF gemäß § 2 Abs. 1
BauGB zu ändern.
3. Das
Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1596, Gemarkung Gauting. Die Änderung
erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 28-1/STOCKDORF für das Grundstück
Fl.Nr. 1596 an der Heimstraße, Sondergebiet Bayerischer Bauindustrieverband“.
4. Ziel
der Änderung des Bebauungsplans Nr. 28/STOCKDORF ist, im nordöstlichen Bereich
des Grundstücks Fl.Nr. 1596 eine zweigeschossige Bebauung mit einer maximalen
Wandhöhe von 6,7 m zuzulassen.
5. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
München beauftragt.
6. Zur
Übernahme der der Gemeinde durch die Änderung des Bebauungsplans entstehenden
(Planungs-) Kosten ist mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
7. Der
Bauausschuss nimmt den vorliegenden ersten Planentwurf zum Bebauungsplan Nr.
28-1/STOCKDORF zustimmend zur Kenntnis.
8. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans
öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den
Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.