Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0429) vom 12.10.2022 zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 28/STOCK­DORF für die Grundstücke Fl.Nr. 1596, 1596/1 und 1598 an der Heimstraße sowie zur zustimmenden Kenntnisnahme.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 28/STOCKDORF gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.

 

3.         Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 1596, Gemarkung Gauting. Die Ände­rung erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 28-1/STOCKDORF für das Grund­stück Fl.Nr. 1596 an der Heimstraße, Sondergebiet Bayerischer Bauindustrieverband“.

 

4.         Ziel der Änderung des Bebauungsplans Nr. 28/STOCKDORF ist, im nordöstlichen Be­reich des Grundstücks Fl.Nr. 1596 eine zweigeschossige Bebauung mit einer maxima­len Wandhöhe von 6,7 m zuzulassen.

 

5.         Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirt­schaftsraum München beauftragt.

 

6.         Zur Übernahme der der Gemeinde durch die Änderung des Bebauungsplans entste­henden (Planungs-) Kosten ist mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag ab­zuschließen.

 

7.         Der Bauausschuss nimmt den vorliegenden ersten Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 28-1/STOCKDORF zustimmend zur Kenntnis.

 

8.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Änderung des Bebauungs­plans öffentlich bekannt zu machen und das Änderungsverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung und Umweltbericht durchzuführen.