Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Jaquet, GR Moser, GR Deschler


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Isolierte Befreiung mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.09.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB unter der Maßgabe erklärt, dass die Durchwanderbarkeit für Kleintiere gewährleistet sein muss.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung eines Zaunes (Höhe 1,80 m) nicht den Festsetzungen der Einfriedungssatzung der Gemeinde Gauting vom 12.07.2004.

 

Die erforderliche Ausnahme/Befreiung gemäß Art. 63 Abs. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit § 4 Einfriedungssatzung sowie analog § 31 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird gewährt, um das Freibad der Gemeinde Gauting vor Vandalismus zu schützen.