Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Jaquet, GR Moser, GR Deschler
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Isolierte
Befreiung mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.09.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB unter
der Maßgabe erklärt, dass die Durchwanderbarkeit für Kleintiere gewährleistet
sein muss.
Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung eines Zaunes (Höhe 1,80 m) nicht den Festsetzungen der Einfriedungssatzung der Gemeinde Gauting vom 12.07.2004.
Die erforderliche Ausnahme/Befreiung gemäß Art. 63 Abs. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit § 4 Einfriedungssatzung sowie analog § 31 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird gewährt, um das Freibad der Gemeinde Gauting vor Vandalismus zu schützen.