Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag (drei Bäume) des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 17.10.2022, wird für die Fällung der Kiefer zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltend“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 156 / GAUTING.

 

Im Bebauungsplan werden pro angefangene 200 m² Gesamtgrundstücksfläche ein Baum festgesetzt.

 

Aufgrund des stark vorgeschädigten Zustands der Kiefer und der damit einhergehenden verminderten Standsicherheit wird die Fällung dieses Baumes naturschutzfachlich befürwortet. Die Fällung der Tanne wird naturschutzfachlich abgelehnt, da die Begründung, dass sie in die Freileitung gewachsen sei, keinen ausreichenden Grund darstellt. Ein Rückschnitt im Bereich der Freileitung ist aufgrund der Verkehrssicherungspflicht ohne Genehmigung möglich. Die zur Fällung beantragte Fichte ist nicht als zu erhaltend im Bebauungsplan eingetragen, so dass sie ohne Genehmigung der Gemeinde gefällt werden kann.

 

Für die Fällung der Kiefer ist eine Ersatzpflanzung in Form eines standortgerechten Laubbaums mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) zu leisten.