Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Begründung des Antrags: GR Vilgertshofer

 

Nach eingehender Diskussion stellt GR Dr. Sklarek einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Rednerliste.

 

Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Nach Beendigung der Rednerliste stellt GR Deschler einen Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die sofortige Abstimmung

 

Ja 24  Nein 6

 

Die Erste Bürgermeisterin schlägt vor, über die Beschlusspunkte einzeln abzustimmen.

 

Diesem Vorschlag wird mehrheitlich zugestimmt.


Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0433/XV.WP.

2.         Der Gemeinderat möge beschließen:

 

2.1    Der Landkreis wird durch die Gemeinde Gauting aufgefordert, aktuelle Auskünfte zu geben, mit welcher Kreisumlage im Jahr 2023 zu rechnen ist. Weiter wird der Landkreis aufgefordert, die erwartbare Steigerung der Umlage bzw. den zusätzlichen Finanzierungsbedarf des Landkreises und mögliche bzw. beabsichtigte Gegenmaßnahmen auf Landkreisebene näher zu erläutern und zu begründen.

 

Der Kämmerer des Landkreises soll zur Erläuterung in die nächste Sitzung des HFA oder des Gemeinderats eingeladen werden.

Ja 23  Nein 7

 

2.2.   Der Kreistag wird durch die Gemeinde Gauting aufgefordert, bei den Haushaltsberatungen des Landkreises strikte Haushaltdisziplin zu wahren und nötigenfalls freiwillige Leistungen des Landkreises sowie Investitionen und verzichtbare Ausgaben zu streichen oder zu verschieben. Der Kreistag wird aufgefordert, Erhöhungen der Kreisumlage zu verhindern, wobei daraus resultierende Belastungen der Bürger ausgewogen die Gemeinden treffen sollen.

Ja 17  Nein 13

 

2.3.   Der Landkreis wird durch die Gemeinde Gauting aufgefordert, Initiativen zu ergreifen bzw. zu unterstützen, soweit dort Bereitschaft besteht jeweils auch gemeinsam mit den Gemeinden, die auf politische Einflussnahme bei Land und Bund mit dem Ziel einer höheren finanziellen Unterstützung der Kommunen für die ihnen erwachsenden Aufgaben gerichtet ist.

Ja 26  Nein 4

 

2.4.   Die Verwaltung wird beauftragt, zu Beginn der Haushaltsberatungen detailliert darzustellen, welche Anforderungen die Aufsichtsbehörde an die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2023, insbesondere des Verwaltungshaushalts, stellen wird und ob in der aktuellen Situation Ausnahmen erwartet werden können, ggf. welche.

Ja 28  Nein 2