Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1.
Ist der Neubau
des Gebäudes, wie in der beiliegenden Zeichnung Variante 1 dargestellt, mit
einer Grundfläche von 145,5qm, Traufhöhe von 6,50m und Firsthöhe von 8,60m,
nach Maß der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig?
Ja, die Abstandsflächenvorschriften sind einzuhalten.
2.
Ist die Lage des
Gebäudes auf dem Grundstuck, wie in der beiliegenden Zeichnung Variante 1
dargestellt, bauplanungsrechtlich zulässig?
Nein, die Abstandsflächenvorschriften werden nicht
eingehalten.
3.
Sind die
Duplexgaragen, wie in der beiliegenden Zeichnung Variante 1 dargestellt,
bauplanungsrechtlich zulässig?
Ja
4.
Ist der
Besucherparkplatz, wie in der beiliegenden Zeichnung Variante 1 dargestellt,
bauplanungsrechtlich zulässig?
Ja
5.
Sind Die
Fahrradstellplätze, wie in der beiliegenden Zeichnung Variante 1 dargestellt,
bauplanungsrechtlich zulässig?
Ja
6.
Müssen die
Abstandsflächen, welche durch das grenzständige Nachbargebäude von
Flurstücksnummer 225/3 entstehen, auf dem Flurstück 225/8 berücksichtigt
werden?
Ja
7. Ist der Neubau des
Gebäudes A, wie in der beiliegenden Zeichnung Variante 2 dargestellt, mit einer
Grundfläche von 76,5qm, Traufhöhe von 6,90m und Firsthöhe von 9,40m, nach Maß
der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig?
Nein, die Abstandsflächenvorschriften werden nicht
eingehalten.
8. Ist der Neubau des
Gebäudes B, wie in der beiliegenden Zeichnung Variante 2 dargesteilt, mit einer
Grundfläche von 76,5qm, Traufhöhe von 6,90m und Firsthöhe von 9,40m, nach Maß
der baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig?
Ja, die Abstandsflächenvorschriften sind einzuhalten.
9. Ist die Lage des
Gebäudes A auf dem Grundstück, wie in der beiliegenden Zeichnung Variante 2
dargestellt, bauplanungsrechtlich zulässig?
Nein, die Abstandsflächen werden nicht eingehalten.
10. Ist die Lage des
Gebäudes B auf dem Grundstück, wie in der beiliegenden Zeichnung Variante 2
dargestellt, bauplanungsrechtlich zulässig?
Nein, die Abstandsflächen werden nicht eingehalten.
11. Sind die
Duplexgaragen, wie in der beiliegenden Zeichnung Variante 2 dargestellt,
bauplanungsrechtlich zulässig?
Ja
12. Ist der
Besucherparkplatz, wie in der beiliegenden Zeichnung Variante 1 dargestellt,
bauplanungsrechtlich zulässig?
Ja
13. Sind Die
Fahrradstellplätze, wie in der beiliegenden Zeichnung Variante 1 dargestellt,
bauplanungsrechtlich zulässig?
Ja
14. Dürfen die
Abstandsflächen, welched durch das grenzständige Nachbargebäude von
Flurstücksnummer 225/3 entstehen, auf dem Flurstück 225/8 unberücksichtigt
bleiben?
Nein
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Die Vorschriften der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gauting vom
18.01.2021 werden nicht eingehalten.
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht-
oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Als Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen
und Kirschlorbeer unzulässig.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die
Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur
Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein
Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt:
-
zur
Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter
Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
-
die
Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting
unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen
Klimaschutzgesetz verankert sind.