Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Vom Antrag auf isolierte Befreiung nach den Plänen der Antragsstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 04.11.2022, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen der Größe der lichten Glasfläche für Dachflächenfenster nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 48 / STOCKDORF.

 

Der Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Anzahl und der Größe der lichten Glasfläche für Dachflächenfenster kann entsprochen werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und diese Festsetzung zwischenzeitlich überholt ist.