Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Vom Antrag auf isolierte
Befreiung nach den Plänen der Antragsstellerin,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 04.11.2022,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen der Größe der
lichten Glasfläche für Dachflächenfenster nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 48 / STOCKDORF.
Der Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
hinsichtlich der Anzahl und der Größe der lichten Glasfläche für
Dachflächenfenster kann entsprochen werden, da die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden und diese Festsetzung zwischenzeitlich überholt ist.