Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf
Schnittmaßnahmen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 10.11.2022, wird für die Schnittmaßnahme an der
Buche mit der Nr. 360 zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Schnittmaßnahmen an einem „zu
Erhalt“ festgesetzten Baumes
nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 123 / Gauting.
Der erforderlichen
Befreiung für die Buche Nr. 360 wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Stellungnahme Fachbereich Umwelt:
Die Buche mit der Nummer 360 weist eine verminderte Vitalität auf, welche sich durch Spechtlöcher und eine verminderte Belaubung des einen Stämmlings äußert. Es wird beantragt diesen Stämmling um 20 Prozent einzukürzen sowie die Seiten entsprechend anzugleichen, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Diese Maßnahme wird naturschutzfachlich befürwortet.
Der Antrag auf Schnittmaßnahmen an den Buchen mit den Nummern 359 und 368 in der kompletten Höhe entlang der Grenze zum Nachbarn wird naturschutzfachlich abgelehnt. Die beantragten Maßnahmen stehen nicht im Zusammenhang mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Bäume und somit auch nicht mit einer damit einhergehenden Verkehrssicherungspflicht. Derartige Schnittmaßnahmen führen zu einer Schädigung der Bäume, so dass diese naturschutzfachlich abgelehnt werden. Ein Pflegeschnitt, d.h. der Rückschnitt des jährlichen Zuwachses, ist jedoch ohne die Genehmigung der Gemeinde Gauting möglich.