Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Berchtold


Beschluss:

 

Dem Antrag auf isolierte Befreiung nach den Plänen der, Antragssteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 27.10.2022, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung eines Zaunes (Höhe ca. 2 Meter) und aufgrund der wandartigen Wirkung nicht den Festsetzungen der Einfriedungssatzung der Gemeinde Gauting vom 12.07.2004.

 

Die erforderliche Ausnahme/Befreiung gemäß Art. 63 Abs. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit § 4 Einfriedungssatzung sowie analog § 31 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird nicht gewährt, da eine wandartige Wirkung nicht zulässig ist und Sichtschutzzäune nur an „lärmgeplagten“ Straßen zugelassen werden können.

 

Der bereits errichtete Sichtschutz ist zu entfernen.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Von dem vorhandenen Zaun geht eine wandartige Wirkung aus und zudem weist er keine Durchlässigkeit für Kleintiere auf. Ein 1,30 m hoher Zaun kann vorgelagert mit heimischen Sträuchern bepflanzt werden. Diese Sträucher dürfen gemäß der Einfriedungssatzung eine Höhe von 1,80 m aufweisen, so dass der Sichtschutz auch durch Strauchpflanzungen (bspw. Eiben) erreicht werden kann. Da es sich bei dem Antrag auf isolierte Befreiung in der Andechsstraße 19 nicht um eine stark frequentierte und lärmgeplagte Straße handelt, sondern der Antrag aufgrund des Wunsches nach einem Sichtschutz, welcher auch anderweitig erlangt werden kann, gestellt wurde, ist dieser aus naturschutzfachlicher Sicht abzulehnen.