Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Angemerkt wird seitens der Ausschussmitglieder, dass Wartungskosten grundsätzlich als Kosten des laufenden Betriebs einzuordnen seien und damit in Zukunft nicht mehr bezuschusst werden.
Beschluss:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0453.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Teilumwidmung des Zuschusses aus dem Haushalt 2022 in Höhe von 1.770,66 Euro für die unabweisbaren Arbeiten an der Hebeanlage des SV Unter-/Oberbrunn e. V. zu.