Sitzung: 20.12.2022 BA/034/XV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: Ö/0456/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
- Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der
Verwaltung (Drucksache Ö 0456) zur Abwägung der Anregungen aus der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 33-1/STOCKDORF östlich der
Heimstraße. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33-1/STOCKDORF östlich der
Heimstraße in der Fassung vom 08.03.2022, der einschließlich Begründung
der Beschlussvorlage Ö 0456 beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen.
- Von Seiten der Öffentlichkeit ist keine Stellungnahme eingegangen.
- Die von Seiten der Behörden bzw. sonstiger Träger öffentlicher
Belange vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplanentwurf Nr.
33-1/STOCKDORF östlich der Heimstraße werden entsprechend den Ausführungen
in der Begründung dieser Beschlussvorlage berücksichtigt bzw. teilweise
berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen und
Ergänzungen durchzuführen.
Nach
Einarbeitung der Änderungen in den Bebauungsplan ist dieser einschließlich
Begründung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut
öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen. Die Dauer der
Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll auf zwei Wochen verkürzt werden.
Gleichzeitig wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen abgegeben werden können.