1.    Heckenpflanzungen

GRin Derksen äußert, dass zu beobachten ist, dass bei Heckenneupflanzungen auf bereits bebauten Grundstücken auch z.B. Kirschlorbeer verwendet wird, was nach der Einfriedungssatzung nicht zulässig ist. Die Erste Bürgermeisterin erklärt, dass die Einfriedungssatzung auch bei Änderungen im Bestand anzuwenden ist. Die Gemeinde bemüht sich, mit Hinweisen aufzuklären und die betreffenden Grundstückseigentümer mit Anschreiben auf die Einhaltung der Einfriedungssatzung hinzuweisen. Für die rechtliche Verfolgung ist das Landratsamt zuständig.

 

2.    Umorganisierung von Bushaltestellen am Bahnhof Gauting

GR Moser fragt, wann die geplante Umorganisation von Bushaltestellen am Bahnhof Gauting realisiert werden soll. Die Erste Bürgermeisterin teilt mit, dass dies am 09.01. bereits geschehen ist. GR Moser regt an, den Parkplatz für das Stattauto im Park and Ride-Gelände näher in Richtung Bahnhofsgebäude zu verlagern. Die Erste Bürgermeisterin sagt eine Überprüfung dieses Punkts zu.