Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Derksen
Beschluss:
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundfläche 1 (GR 1), Größe und Situierung des oberirdischen Stellplatzes, Überschreitung der Wandhöhe und Fällung eines zum Erhalt festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 178 / Gauting
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der GR 1 kann befürwortet werden, da die Überschreitung aufgrund der Terrassenflächen zustande kommt und diese im Bebauungsplan nicht geregelt sind.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Größe und der Situierung des
oberirdischen Stellplatzes wird nicht befürwortet. Der Stellplatz soll um 2,75
m Richtung Süd-Westen verschoben werden. Es handelt sich hierbei um den
Vorgartenbereich, welcher von jeglicher Bebauung (auch von Stellplätzen)
freizuhalten ist.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Fällung des zum Erhalt festgesetzten
Baumes wird befürwortet (siehe Stellungnahme FB Umwelt).
Der erforderlichen Befreiung gemäß
§ 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Überschreitung der Wandhöhe wird nicht
zugestimmt, da die Grundzüge der Planung berührt werden.
Die Befreiung gemäß § 31 Abs. 3 BauGB zugunsten des
Wohnungsbaus, in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt, wird nicht
befürwortet, da dies den Grundzügen der Planung widerspricht.
Stellungnahme
Fachbereich Umwelt:
Vor dem Abriss der Bestandsgebäude ist zu
prüfen, ob Gebäudebrüter (Vögel, Fledermäuse etc.) durch das Vorhaben betroffen
sind. Sollte ein Gebäudebrütervorkommen bekannt sein oder werden, ist eine
entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Im Bebauungsplan Nr. 178/Gauting ist ein Bergahorn als zu erhaltend auf dem Grundstück mit der Flurnummer 844/3 Gem. Gauting eingetragen. Der Antrag auf „Isolierte Befreiung“ nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Bauordnung und analog §31 Abs. 2 Baugesetzbuch betreffend die Fällung dieses Bergahorns widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 178/Gauting.
In der vorgelegten Stellungnahme wird die bereits deutlich eingeschränkte Vitalität und die damit einhergehende verminderte Verkehrssicherheit des Bergahorns dargestellt. Aufgrund der Baustelle auf dem Grundstück sowie der Baustelle auf dem Nachbargrundstück wird der Bergahorn weiter in Mitleidenschaft gezogen werden, so dass dem Antrag auf Fällung naturschutzfachlich zugestimmt wird. Der Bergahorn ist 1:1 durch einen standortgerechten Baum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) zu ersetzen.
Mit dem
Freiflächengestaltungsplan besteht Einverständnis.
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht-
oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Als Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen
und Kirschlorbeer unzulässig.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die
Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur
Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein
Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles
Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Bauherr und ausführende Firmen sind
deswegen zu verpflichten, den Beginn der Erdarbeiten rechtzeitig dem
Landratsamt Starnberg (Tel. 08151 / 148 477) anzuzeigen sowie jeden
möglicherweise archäologisch bedeutsamen Befund umgehend zu melden, damit sich
die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Starnberg vor Baubeginn wegen
der Sicherung archäologisch bedeutsamer Funde mit den Betroffenen in Verbindung
setzen können.
Die Gemeinde
empfiehlt:
-
zur Gartenbewässerung
den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung -
insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
-
die
Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting
unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen
Klimaschutzgesetz verankert sind.